Bei einem Todesfall im häuslichen Bereich benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Der Arzt wird nach eingehender Untersuchung den Tod feststellen und die notwendige Bescheinigung ausstellen. Liegt diese vor, dürfen wir eine Überführung und entsprechende Versorgung vornehmen. Alle Schritte vor und nach der Abholung sowie einen Termin zu einem Beratungsgespräch können Sie direkt telefonisch zu jeder Tages- und Nachtzeit mit uns vereinbaren.
Bestattungshaus Usner, Kirchheimbolanden,
Telefon: 06352 - 4101
Bei einem Todesfall in einer Einrichtung wie z.B. einem Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz kümmert sich das Personal um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung. Rufen Sie uns in dem Fall an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Bei einem Unfallgeschehen oder einer unklaren Todesursache übernimmt in der Regel die Polizei zunächst alle Formalitäten rund um Abholung und Bergung eines Verstorbenen. Von der Staatsanwaltschaft wird nach ein paar Tagen der Bearbeitung die Freigabe zur Bestattung erfolgen. In diesem Fall ist es sinnvoll, uns trotzdem unmittelbar nach der Todesfeststellung zu informieren, um die Zwischenzeit zur Vorbereitung der Bestattung zu nutzen.
Alle Einzelheiten der Bestattung werden von uns in einem gemeinsamen Gespräch mit den Hinterbliebenen in unserem Bestattungshaus oder in deren Wohnung besprochen.